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Bei vielen juristischen Fragestellungen ist – je länger je mehr – eine spezifische Rechtsberatung unverzichtbar. Deshalb hat der Schweizerische Anwaltsverband (SAV) den Fachanwaltstitel ins Leben gerufen. Im 2007 werden die ersten „Fachanwälte SAV/Fachanwältinnen SAV“ für die Bereiche Arbeitsrecht, Erbrecht sowie Bau- und Immobilienrecht zur Verfügung stehen, in den Bereichen Familienrecht, Haftpflicht- und Versicherungsrecht schliessen die ersten Fachanwälte ihre Ausbildung 2008 ab.
Nicht für jedes Rechtsgebiet braucht es zwingend Fachanwälte und es wird sie deshalb auch nicht für alle geben. Jedoch ist geplant, bei anhaltender Nachfrage der Rechtsuchenden, in weiteren Fachbereichen eine Spezialisierung anzubieten.
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